Provinzverwaltung in Finnland

Die Provinzverwaltung stellte für den größten Teil der finnischen Geschichte das System der staatlichen Verwaltung auf Regionalebene dar. Eine Provinz (finnisch lääni, schwedisch län) war keine Selbstverwaltungskörperschaft, sondern Bestandteil der Exekutive der jeweiligen Zentralregierung. Die Provinzregierungen hatten weitgehende Aufgaben im Bereich der allgemeinen Verwaltung und der Verwaltungsaufsicht. An ihrer Spitze stand ein Landeshauptmann, der vom jeweiligen Staatsoberhaupt ernannt wurde.

Die Einteilung Finnlands in Provinzen geht auf die Verwaltungsstruktur des Schwedischen Reichs zurück, zu dem Finnland bis 1809 gehörte. In ihrer institutionalisierten Form wurden die Provinzen durch die Verfassung von 1634 geschaffen. Die Provinzen wurden verschiedentlich neu geordnet, in ihren wesentlichen Zügen aber beibehalten. In der Nachkriegszeit bestanden zunächst zehn, ab 1960 zwölf Provinzen. Nachdem die Provinzstruktur zunehmend den Anforderungen an eine moderne Verwaltung nicht mehr gerecht wurde, wurden in einer Reihe von Reformen die Provinzen zunächst 1997 auf sechs reduziert, bis sie 2010 schließlich ganz abgeschafft und durch eine neue Regionalverwaltungstruktur ersetzt wurden.


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